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   BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51   

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https://dejure.org/1952,1837
BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51 (https://dejure.org/1952,1837)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1952 - 4 StR 329/51 (https://dejure.org/1952,1837)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1952 - 4 StR 329/51 (https://dejure.org/1952,1837)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 05.12.1919 - IV 985/19

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51
    Die Strafkammer führt zwar weiter zutreffend aus, auch die Absicht, durch unmittelbare Verwendung des Erlangten eigene Bedürfnisse zu befriedigen, und so die Ausgabe von Geld oder geldwerten Gütern zu ersparen, sei ausreichend (vgl RGSt 54, 184).
  • RG, 18.02.1944 - 4 D 14/44

    Gewerbsmäßig handelt der Hehler dann, wenn er mit dem Ansichbringen der gehehlten

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51
    Der Angeklagte muss demnach durch den Ankauf der Ware den Zweck verfolgt haben, sich selbst damit fortlaufende Einnahmen zu verschaffen oder Ausgeben zu ersparen (RGSt 77, 329).
  • RG, 15.04.1935 - 3 D 142/35

    Beförderungsmittel können auf Grund des § 401 Abs. 1 RAbgO. nur eingezogen

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51
    Der Tatbestand der Steuerhehlerei setzt voraus, dass die Vortat (Abgabenhinterziehung oder Bannbruch) nicht nur rechtlich vollendet, sondern auch tatsächlich beendet war, ehe der Angeklagte die Ware an sich brachte; erforderlich war demnach, dass die Ware im Inland bereits den eng begrenzten Raum erreicht hatte, der nach der Vorstellung des Vortäters das Ziel ihrer Beförderung bildete (RGSt 67, 348 u 358; 69, 193; 74, 163).
  • RG, 22.03.1927 - I 208/27

    Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit bei der Beihilfe zu einer gewerbsmäßigen

    Auszug aus BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51
    Die Gewerbsmässigkeit als besonderer Strafschärfungsgrund der Steuerhehlerei (§ 403 Abs. 2 AO) kann gemäss §§ 391 AO, 50 Abs. 2 StGB dem Angeklagten nur dann zugerechnet werden, wenn sie bei ihm vorliegt (vgl RGSt 61, 268; RG JW 1934, 170 Nr. 16).
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 232/52

    Rechtsmittel

    Gegen die Annahme der Gewerbsmässigkeit bestehen auch insofern keine Bedenken, als der Angeklagte die Zigaretten zur Ersparung von Mehrausgaben selbst geraucht hat (RGSt 77, 329; BGH vom 17. Januar 1952 - 4 StR 329/51).
  • BGH, 25.07.1952 - 4 StR 653/51

    Rechtsmittel

    Es genügt vielmehr, dass der Täter die Sache erwirbt, uri sie unter Ersparung von Mehrausgaben unmittelbar für sich zu verwenden (RGSt 54, 185; RGSt 77, 329, BGH 4 StR 329/51 vom 17. Januar 1952).
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